Das Ende der Juristen? Mensch gegen Maschine?
Aus dem Fragezeichen im Titel ergibt sich, dass es nicht um das Ende der Juristen geht, sondern um ihre Zukunft.
Jörn Lipkow, Corporate Counsel bei der Carl Zeiss AG
Veröffentlicht in: DiALOG - DAS MAGAZIN FÜR ENTERPRISE INFORMATION MANAGEMENT | 2016
Drei Kräfte wirken zurzeit in der juristischen Arbeitswelt: Standardisierung und fortschreitende Informationstechnologie, sowie die Erwartung der Mandanten, qualitativ gute Antworten in nahezu Echtzeit zu bekommen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Industrie 4.0 zu sehen, einer neuen Stufe der Organisation und Steuerung von gesamten Wertschöpfungsketten über den Lebenszyklus von Produkten. Dieser Zyklus orientiert sich an zunehmend individualisierten Kundenwünschen und erstreckt sich von der Idee, dem Auftrag über die Entwicklung und Fertigung, die Auslieferung eines Produkts an den Endkunden bis hin zum Recycling, einschließlich aller der damit verbundenen Dienstleistungen. Basis ist die Verfügbarkeit aller relevanten Informationen in Echtzeit durch Vernetzung aller an der Wertschöpfung beteiligten Instanzen sowie die Fähigkeit, aus den Daten und Informationen die zu jedem Zeitpunkt optimale Entscheidung zu treffen. Dies soll vor allem durch Automatisierung von Prozessen erreicht werden.
Siegen am Ende also die Maschinen über den Menschen? Oder geht es weniger um einen Wettbewerb als um ein gutes Miteinander? Ich schreibe hier nicht über Zukunftsthemen, sondern über das heutige Vordringen von Technologien, die Standardprozesse, schneller und qualitativ besser erledigen als Menschen, dies gilt insbesondere auch für die juristische Tätigkeit.
Siegen am Ende also die Maschinen über den Menschen? Oder geht es weniger um einen Wettbewerb als um ein gutes Miteinander? Ich schreibe hier nicht über Zukunftsthemen, sondern über das heutige Vordringen von Technologien, die Standardprozesse, schneller und qualitativ besser erledigen als Menschen, dies gilt insbesondere auch für die juristische Tätigkeit.
Dass es heute Software gibt, die auch im juristischen Bereich Dinge „automatisch“ erledigen können, die bislang von Anwälten oder dem Sekretariat erbracht wurden, ist unstreitig.
Das bezieht sich nicht nur auf Softwaresysteme, die von der Erstellung des Vertrages, Aktenverwaltung und Vertragsmanagement, einen gesamten Arbeitsprozess begleiten und verwalten, sondern auch große Datenmengen anhand von definierten Kriterien untersuchen, kategorisieren und systematisieren können, und zwar schneller und zuverlässiger und günstiger als Menschen das jemals erledigen könnten.
Als Beispiel sei hier das Berliner Start-up Leverton genannt, das eine Software anbietet, mit der zum Beispiel die Fondsfirma Union Investment Immobilienportfolios verwaltet. Diese Software liest Verträge aus und analysiert sie mit kognitiver Intelligenz. Wenn der Portfoliomanager Informationen daraus braucht, muss er nicht mehr die kompletten Verträge lesen, sondern kann sich von der Software die relevanten Stellen zeigen lassen. Statt nun selbst hunderte Seiten verfasster Verträge zu durchforsten, kann sich der Manager mit der Leverton-Software die Stellen zeigen lassen, an denen
die Haftung geregelt ist, gleich in welcher Sprache.
Die Software kann zudem die analysierten Inhalte so extrahieren, dass sie in andere Systeme wie etwa SAP eingespielt werden können. Sie hilft so bei der laufenden Verwaltung von Verträgen, weil unter anderem stichtagsbezogene Informationen automatisch im System angezeigt werden können. Solche eine Art Software kann auch bereits bei der Durchführung einer Due-Diligence eingesetzt werden.
Wir verwandeln Wissen und Erfahrung in Mehrwert für Mandanten.
Einen Schritt weiter geht IBMWatson. IBM-Watson ist ein kognitives System, das durch Interaktion lernt und so evidenzbasierte Antworten liefert. Vor allem in der Gesundheitsbranche kommt Watson zurzeit gut an. Zwei große Krankenhäuser — Bumrungrad in Bangkok (Thailand) und Metropolitan Health in Kapstadt (Südafrika) — nutzen Watson, um Patientenakten zu analysieren und die
Krebsforschung zu verbessern. Die Deakin Universität in Australien will mit Hilfe vonIBM-Watson die Informationssysteme für seine Studenten optimieren. Den australischen Vermögensverwalter ANZ soll Watson unterstützen, seine Finanzberater mit besseren Anlagetipps zu versorgen.
Die Antwort auf die Frage, ob solche Systeme zukünftig Juristen oder Anwälte ersetzen können, erfordert die Definition dessen, was den Wert anwaltlicher Arbeit ausmacht, insbesondere aus der Sicht des Leistungsempfängers. Prof. Dr. Benno Heussen hat den Mehrwert anwaltlicher Arbeit einmal so formuliert: „Wir verwandeln Wissen und Erfahrung in Mehrwert für Mandanten.“
Das kommt dem, was Mandanten erwarten, schon sehr nahe. Es beinhaltet mindestens drei Elemente: Das Wissen, die aus vielen Anwendungsfällen erlernte oder erworbene Erfahrung und schlussendlich ein kommunikatives Element, nämlich das Verständnis dessen, was ein Mandant in einer gegebenen Situation wirklich braucht und die Fähigkeit, den „richtigen“ Rat zu vermitteln.
Während das Wissen jeder Computer schon heute besser liefern kann als ein Mensch und auch die Verknüpfung mit erlernbarer Erfahrung technisch möglich erscheint, scheint es zumindest heute
unvorstellbar, dass ein Computer empathisch entscheiden oder gar handeln kann. Damit kann jeglicher technische Fortschritt zwar die anwaltliche Arbeit nicht ersetzen, jedoch unterstützen und ergänzen. „Our machines should be nothing more than tools for extending the powers of the human beings who use them.“ Thomas Watson Jr.
Die Herausforderung für die Juristen liegt also darin, die Fähigkeiten und Möglichkeiten zu definieren, die Sie besitzen und die nicht durch fortschriftliche Systeme, billigere Arbeiter die durch Technology und Standardprozesse oder Laien mit online Selbsthilfetools übernommen werden können. Insofern bieten die zukünftigen Technologien die Chance, dass die Anwälte von Bürotätigkeiten, Recherchearbeiten oder von einfacher Vertragsgenerierungen befreit werden, die sie nur belasteten und sich endlich auf das konzentrieren können was sie so besonders macht.
Viele Tools und technologische Möglichkeiten sind bereits vorhanden. Allerdings muss man auch gewillt sein diese zu nutzen, wenn man sich in der Zukunft behaupten will.
Krebsforschung zu verbessern. Die Deakin Universität in Australien will mit Hilfe vonIBM-Watson die Informationssysteme für seine Studenten optimieren. Den australischen Vermögensverwalter ANZ soll Watson unterstützen, seine Finanzberater mit besseren Anlagetipps zu versorgen.
Die Antwort auf die Frage, ob solche Systeme zukünftig Juristen oder Anwälte ersetzen können, erfordert die Definition dessen, was den Wert anwaltlicher Arbeit ausmacht, insbesondere aus der Sicht des Leistungsempfängers. Prof. Dr. Benno Heussen hat den Mehrwert anwaltlicher Arbeit einmal so formuliert: „Wir verwandeln Wissen und Erfahrung in Mehrwert für Mandanten.“
Das kommt dem, was Mandanten erwarten, schon sehr nahe. Es beinhaltet mindestens drei Elemente: Das Wissen, die aus vielen Anwendungsfällen erlernte oder erworbene Erfahrung und schlussendlich ein kommunikatives Element, nämlich das Verständnis dessen, was ein Mandant in einer gegebenen Situation wirklich braucht und die Fähigkeit, den „richtigen“ Rat zu vermitteln.
Während das Wissen jeder Computer schon heute besser liefern kann als ein Mensch und auch die Verknüpfung mit erlernbarer Erfahrung technisch möglich erscheint, scheint es zumindest heute
unvorstellbar, dass ein Computer empathisch entscheiden oder gar handeln kann. Damit kann jeglicher technische Fortschritt zwar die anwaltliche Arbeit nicht ersetzen, jedoch unterstützen und ergänzen. „Our machines should be nothing more than tools for extending the powers of the human beings who use them.“ Thomas Watson Jr.
Die Herausforderung für die Juristen liegt also darin, die Fähigkeiten und Möglichkeiten zu definieren, die Sie besitzen und die nicht durch fortschriftliche Systeme, billigere Arbeiter die durch Technology und Standardprozesse oder Laien mit online Selbsthilfetools übernommen werden können. Insofern bieten die zukünftigen Technologien die Chance, dass die Anwälte von Bürotätigkeiten, Recherchearbeiten oder von einfacher Vertragsgenerierungen befreit werden, die sie nur belasteten und sich endlich auf das konzentrieren können was sie so besonders macht.
Viele Tools und technologische Möglichkeiten sind bereits vorhanden. Allerdings muss man auch gewillt sein diese zu nutzen, wenn man sich in der Zukunft behaupten will.
Carl Zeiss AG entwickelt und vertreibt Halbleiterfertigungs-Equipment, Messtechnik, Mikroskope, Medizintechnik, Brillengläser sowie Foto- und Filmobjektive, Ferngläser und Planetariumstechnik. In über 40 Ländern der Welt ist ZEISS präsent mit mehr als 30 Produktionsstandorten, über 50 Vertriebs- und Servicestandorten sowie rund 25 Forschungs- und Entwicklungsstandorten. Hauptsitz des 1846 in Jena gegründeten Unternehmens ist Oberkochen. Die Carl Zeiss AG ist zu 100 Prozent im Besitz der Carl-Zeiss-Stiftung.
www.zeiss.de
www.zeiss.de